Betriebliche Ersthelfer
Aus- und Fortbildung nach DGUV. Viel Praxis am Phantom, mit AED-Trainer und einem Übungsszenario zum Abschluss.
Start / Unternehmen
Für Betriebe im Emsland und in der Grafschaft Bentheim
Wir schulen Ihre Leute, rechnen die Erste Hilfe direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab und sagen Ihnen rechtzeitig, wann die nächste Fortbildung fällig ist.
Leistungen
Die drei Kurse decken die gesetzlichen Pflichten ab. Die Aufbaumodule passen wir an Ihre Gefährdungen an, zum Beispiel Werkstatt, Außendienst oder Pflege.
Aus- und Fortbildung nach DGUV. Viel Praxis am Phantom, mit AED-Trainer und einem Übungsszenario zum Abschluss.
Theorie nach DGUV Information 205-023, dann Löschtraining. Jede Person löscht selbst.
Erste Hilfe und Brandschutzhelfer an einem oder zwei Tagen. Gut für Betriebe, die beides auf einmal erledigen wollen.
Einzeln buchbar oder als Paket zu einer Schulung dazu.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Viele Betriebe wissen es nicht genau. Hier die vier Punkte, die jede Firma kennen sollte, und rechts der Rechner für Ihre Zahlen.
Ab 2 anwesenden Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer. Ab 21 Beschäftigten 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in allen anderen Betrieben.
§ 26 DGUV Vorschrift 1Ersthelfer müssen spätestens nach zwei Jahren fortgebildet werden. Sonst zählen sie nicht mehr als Ersthelfer.
§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1In der Regel 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung mehr, das legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest.
ASR A2.2Jede Person muss zum Verhalten im Brandfall und im Notfall unterwiesen werden. Bei Einstellung und danach regelmäßig, mindestens einmal im Jahr.
§ 12 ArbSchG · § 4 DGUV Vorschrift 1BG-Abrechnung
Gerade kleinere Betriebe fragen uns oft, wie das mit der Berufsgenossenschaft funktioniert. Es ist einfacher als gedacht, und wir helfen bei jedem Schritt.
Sie steht auf jedem Beitragsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Wir schicken es Ihnen mit der Kursbestätigung. Firmenstempel und Unterschrift, fertig.
Ihre Teilnehmer geben es bei uns ab. Wir rechnen direkt mit Ihrer BG ab, Sie bekommen keine Rechnung für die Erste Hilfe.
Zusätzlich möglich
Wenn Ihr Betrieb einen Brandschutzbeauftragten braucht, ihn aber nicht selbst stellen will, übernehmen wir das. Ein fester Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.
Einsatzgebiet
Firmenschulungen machen wir direkt bei Ihnen im Betrieb, im ganzen Landkreis Emsland und in der Grafschaft Bentheim. Alternativ kommen Ihre Mitarbeitenden zu uns in den Schulungsraum nach Lingen.
Häufige Fragen
Ja, im ganzen Emsland und in der Grafschaft Bentheim. Sie brauchen einen Raum mit etwas Platz am Boden für die Praxisübungen. Alternativ schulen wir in unserem 220 m² Schulungsraum in Lingen.
Einen Tag mit 9 Unterrichtseinheiten, meistens von 08:00 bis 15:45 Uhr. Aus- und Fortbildung dauern gleich lang.
Dann gelten die Personen nicht mehr als Ersthelfer und brauchen eine neue Schulung. Meist reicht ein Termin, um wieder auf dem richtigen Stand zu sein.
Ja. Wir halten nach, wann bei Ihren Leuten Erste Hilfe und Brandschutz fällig werden, und melden uns rechtzeitig vorher.
Ja, mit der Kombischulung. Beide Teile können am selben Tag versetzt laufen, zum Beispiel Brandschutz ab 08:00 und Erste Hilfe ab 10:00 Uhr.
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