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Für Betriebe im Emsland und in der Grafschaft Bentheim

Ersthelfer und Brandschutz, ohne Papierkram.

Wir schulen Ihre Leute, rechnen die Erste Hilfe direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab und sagen Ihnen rechtzeitig, wann die nächste Fortbildung fällig ist.

Leistungen

Was Ihr Betrieb bei uns bekommt

Die drei Kurse decken die gesetzlichen Pflichten ab. Die Aufbaumodule passen wir an Ihre Gefährdungen an, zum Beispiel Werkstatt, Außendienst oder Pflege.

Meistgebucht

Betriebliche Ersthelfer

Aus- und Fortbildung nach DGUV. Viel Praxis am Phantom, mit AED-Trainer und einem Übungsszenario zum Abschluss.

Umfang9 UE, meist 08:00 bis 15:45
Kostenüber Ihre BG
Wiederholungalle 2 Jahre
Brandschutz

Brandschutzhelfer

Theorie nach DGUV Information 205-023, dann Löschtraining. Jede Person löscht selbst.

Umfang2 UE + Löschpraxis
Preis95 € je Person
Steuerumsatzsteuerfrei
Spart einen Termin

Kombischulung

Erste Hilfe und Brandschutzhelfer an einem oder zwei Tagen. Gut für Betriebe, die beides auf einmal erledigen wollen.

Erste Hilfeüber Ihre BG
Brandschutz95 € je Person
Format1 oder 2 Tage

Aufbaumodule

Einzeln buchbar oder als Paket zu einer Schulung dazu.

Brandschutz-Erstunterweisungnach § 12 ArbSchGAlle Mitarbeitenden einmal unterwiesen, auch in mehreren Durchgängen.
Refresher Erste Hilfe3,5 Std.Frischt Wissen zwischen den Fortbildungen auf. Verlängert die Frist nicht.
Starke Blutungen und Tourniquet3 Std.Für Werkstatt, Montage und Außendienst.
AED-Einweisung60 Min.Für Betriebe mit eigenem Defibrillator.
Notfalltraining im Betrieb90 Min. bis 3 Std.Realistisches Szenario an Ihrem Arbeitsplatz, auch als Großübung.
Evakuierung, Tragen und RettenindividuellAbläufe für den Ernstfall üben, mit Ihren Fluchtwegen.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Was im Betrieb vorgeschrieben ist

Viele Betriebe wissen es nicht genau. Hier die vier Punkte, die jede Firma kennen sollte, und rechts der Rechner für Ihre Zahlen.

1

Genug Ersthelfer

Ab 2 anwesenden Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer. Ab 21 Beschäftigten 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in allen anderen Betrieben.

§ 26 DGUV Vorschrift 1
2

Fortbildung alle 2 Jahre

Ersthelfer müssen spätestens nach zwei Jahren fortgebildet werden. Sonst zählen sie nicht mehr als Ersthelfer.

§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1
3

Brandschutzhelfer benennen

In der Regel 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung mehr, das legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest.

ASR A2.2
4

Alle unterweisen

Jede Person muss zum Verhalten im Brandfall und im Notfall unterwiesen werden. Bei Einstellung und danach regelmäßig, mindestens einmal im Jahr.

§ 12 ArbSchG · § 4 DGUV Vorschrift 1

Rechner

Wie viele brauchen Sie?

Art des Betriebs
Wie viele Schichten?
4Ersthelfer gesamt
2Brandschutzhelfer gesamt
ErsthelferReserveBrandschutzhelferweitere Beschäftigte

Die Pflicht gilt für jede Schicht. Wer nur die Frühschicht ausbildet, steht abends ohne Ersthelfer da. Die Erste-Hilfe-Ausbildung zahlt in der Regel Ihre BG.

BG-Abrechnung

So zahlen Sie für Erste Hilfe nichts

Gerade kleinere Betriebe fragen uns oft, wie das mit der Berufsgenossenschaft funktioniert. Es ist einfacher als gedacht, und wir helfen bei jedem Schritt.

  1. Mitgliedsnummer heraussuchen

    Sie steht auf jedem Beitragsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

  2. Abrechnungsformular ausfüllen

    Wir schicken es Ihnen mit der Kursbestätigung. Firmenstempel und Unterschrift, fertig.

  3. Formular zum Kurs mitbringen

    Ihre Teilnehmer geben es bei uns ab. Wir rechnen direkt mit Ihrer BG ab, Sie bekommen keine Rechnung für die Erste Hilfe.

Zusätzlich möglich

Externer Brandschutzbeauftragter

Wenn Ihr Betrieb einen Brandschutzbeauftragten braucht, ihn aber nicht selbst stellen will, übernehmen wir das. Ein fester Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.

Unverbindlich sprechen →

  • Regelmäßige Begehungen
  • Brandschutzordnung Teil A bis C
  • Unterweisungen der Belegschaft
  • Flucht- und Rettungswege im Blick
  • Dokumentation für Versicherung und Behörden
  • Ansprechpartner bei Umbauten

Einsatzgebiet

Wir kommen zu Ihnen.

Firmenschulungen machen wir direkt bei Ihnen im Betrieb, im ganzen Landkreis Emsland und in der Grafschaft Bentheim. Alternativ kommen Ihre Mitarbeitenden zu uns in den Schulungsraum nach Lingen.

  • Lingen (Ems)
  • Meppen
  • Papenburg
  • Haren (Ems)
  • Haselünne
  • Emsbüren
  • Salzbergen
  • Spelle
  • Freren
  • Geeste
  • Twist
  • Sögel
  • Nordhorn
  • Bad Bentheim
  • Schüttorf
  • Neuenhaus
  • Uelsen
  • Emlichheim
  • Rheine
  • Osnabrück
  • und Umgebung

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Kommen Sie zu uns in den Betrieb?

Ja, im ganzen Emsland und in der Grafschaft Bentheim. Sie brauchen einen Raum mit etwas Platz am Boden für die Praxisübungen. Alternativ schulen wir in unserem 220 m² Schulungsraum in Lingen.

Wie lange dauert die Erste-Hilfe-Schulung?

Einen Tag mit 9 Unterrichtseinheiten, meistens von 08:00 bis 15:45 Uhr. Aus- und Fortbildung dauern gleich lang.

Was passiert, wenn die Frist schon abgelaufen ist?

Dann gelten die Personen nicht mehr als Ersthelfer und brauchen eine neue Schulung. Meist reicht ein Termin, um wieder auf dem richtigen Stand zu sein.

Erinnern Sie uns an die nächste Fortbildung?

Ja. Wir halten nach, wann bei Ihren Leuten Erste Hilfe und Brandschutz fällig werden, und melden uns rechtzeitig vorher.

Können wir Erste Hilfe und Brandschutz an einem Tag machen?

Ja, mit der Kombischulung. Beide Teile können am selben Tag versetzt laufen, zum Beispiel Brandschutz ab 08:00 und Erste Hilfe ab 10:00 Uhr.

Angebot anfragen

Betriebsgröße nennen. Termin finden.

Direkt anrufen01525 8706851Benjamin Tewes
Was wir wissen müssenPersonen, Ort, WunschterminDann bekommen Sie ein konkretes Angebot
SchulungsraumRheiner Str. 13149809 Lingen (Ems)